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Kostenträger für berufliche Rehabilitation

Die möglichen Kostenträger für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind im Sozialgesetzbuch IX festgelegt, z. B. der Rentenversicherungsträger, die Agentur für Arbeit, das Jobcenter usw. Wer für Sie zuständig ist, hängt von Ihren persönlichen Voraussetzungen ab. Dies müssen Sie aber nicht selbst herausfinden. Einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können Sie bei jeder der oben genannten Institutionen stellen. Diese klärt, wer zuständig ist und leitet den Antrag ggf. weiter.

Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: