Leistungsträger für berufliche Rehabilitation

Die möglichen Leistungsträger für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind im Sozialgesetzbuch IX festgelegt, z. B. die Rentenversicherungsträger oder die Agentur für Arbeit. Wer für Sie zuständig ist, hängt von Ihren persönlichen Voraussetzungen ab. Dies müssen Sie aber nicht selbst herausfinden. Einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können Sie bei jeder der oben genannten Institutionen stellen. Diese klärt, wer zuständig ist und leitet den Antrag ggf. weiter.

Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben:

Kontakt

Berufstrainingszentrum

Rhein-Ruhr gGmbH
Bebelstraße 56
46049 Oberhausen

info@btz-rr.de

0208 40940-0

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dienstags um 13:00 Uhr
in Oberhausen & Düsseldorf
bitte erscheinen Sie 30 Minuten vor Beginn
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